Gültig ab April 2024

1. Entgeltpflicht

Für die Teilnahme am Musikunterricht der JMS werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Besucht ein Schüler kein ganzes Schuljahr, sind anteilig volle Monatsraten zu bezahlen. Die Orchesterteilnahme ist kostenlos.

2. Entgeltschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. Diese haften als Gesamtschuldner.

3. Fälligkeit

Die Monatsraten werden am 10. eines jeden Monats fällig. Die Entgelte werden ausschließlich im Abbuchungsverfahren erhoben. Es wird keine Rechnung gestellt.

4. Entgelte

Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Für den Musikschulunterricht gelten die Ferienregelung und unterrichtsfreien Tage der allgemeinbildenden Schulen.

a. Elementarunterricht

Eltern-Baby-Musikmonatlich 31,50 €
Musik und Spielmonatlich 31,50 €
Rhythmisch-musikalische Früherziehungmonatlich 28,50 €
Blockflötengrundkurs, Percussion-Kursmonatlich 28,50 €
Streichervorschulemonatlich 38,00 €
Instrumentenkarussellmonatlich 39,00 €

b. Instrumental- und Gesangsunterricht

Einzelunterricht 30 Min.monatlich 74,50 €
Einzelunterricht 45 Min.monatlich 109,00 €
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Minutenmonatlich 61,00 €
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Minutenmonatlich 45,50 €
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minutenmonatlich 45,50 €

c. Erwachsenenunterricht

Erwachsenenzuschlag (ab 27 Jahren)20 %monatlich
Gutscheinheft für 4 x 45 Min. Einzelunterricht176,00 €

d. Sonstiges

Ensembleunterrichtmonatlich12,00 €
Zuschlag für Schüler, die nicht in einer Mitgliedsgemeinde der JMS wohnenmonatlich30 %
Mietinstrument (inkl. Versicherung)monatlich15,00 €
Pflege- und Saitenpauschale bei Streichinstrumenten zuzüglichmonatlich2,00 €

5. Ermäßigungen

Für Mehrfachbelegungen eines Schülers oder einer Familie wird eine Ermäßigung gewährt.

Das Unterrichtsentgelt reduziert sich auf die Summe der Entgelte:

bei 2 Belegungenum 10%
bei 3 Belegungenum 15%
ab 4 Belegungenum 20%

Die Teilnahme am Ensembleunterricht, an kostenlosen Angeboten und an Bildungskooperationen begründet keine Ermäßigung.

Weitergehende Sozialermäßigungen sind möglich.

6. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 01.04.2024 in Kraft und ersetzt die vorherige.

Hier die komplette Entgeltordnung zum Download