Gültig ab April 2025

1. Entgeltpflicht

Für die Teilnahme am Musikunterricht der JMS werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Besucht ein Schüler kein ganzes Schuljahr, sind anteilig volle Monatsraten zu bezahlen. Die Orchesterteilnahme ist kostenlos.

2. Entgeltschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. Diese haften als Gesamtschuldner.

3. Fälligkeit

Die Monatsraten werden am 10. eines jeden Monats fällig. Die Entgelte werden ausschließlich im Abbuchungsverfahren erhoben. Es wird keine Rechnung gestellt.

4. Entgelte

Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Für den Musikschulunterricht gelten die Ferienregelung und unterrichtsfreien Tage der allgemeinbildenden Schulen.

a. Elementarunterricht

Eltern-Baby-Musikmonatlich 33,00 €
Musik und Spielmonatlich 33,00 €
Rhythmisch-musikalische Früherziehungmonatlich 30,00 €
Blockflötengrundkurs, Percussion-Kursmonatlich 30,00 €
Streichervorschulemonatlich 40,00 €
Instrumentenkarussellmonatlich 41,00 €

b. Instrumental- und Gesangsunterricht

Einzelunterricht 30 Min.monatlich 78,00 €
Einzelunterricht 45 Min.monatlich 114,00 €
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Minutenmonatlich 64,50 €
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Minutenmonatlich 48,00 €
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minutenmonatlich 48,00 €

c. Erwachsenenunterricht

Erwachsenenzuschlag (ab 27 Jahren)30 %monatlich
Gutscheinheft für 4 x 45 Min. Einzelunterricht190,00 €Preis ab 01.01.2025

d. Sonstiges

Ensembleunterrichtmonatlich13,00 €
Zuschlag für Schüler, die nicht in einer Mitgliedsgemeinde der JMS wohnenmonatlich30 %
Mietinstrument (inkl. Versicherung)monatlich16,00 €
Leihharfe (inkl. Versicherung)monatlich23,00 €
Pflege- und Saitenpauschale bei Streichinstrumenten zuzüglichmonatlich2,00 €

5. Ermäßigungen

Für Mehrfachbelegungen eines Schülers oder einer Familie wird eine Ermäßigung gewährt.

Das Unterrichtsentgelt reduziert sich auf die Summe der Entgelte:

bei 2 Belegungenum 10%
ab 3 Belegungenum 15%

Die Teilnahme am Ensembleunterricht, an kostenlosen Angeboten und an Bildungskooperationen begründet keine Ermäßigung.

Weitergehende Sozialermäßigungen sind möglich.

6. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 01.04.2025 in Kraft und ersetzt die vorherige.

Hier die komplette Entgeltordnung gültig ab 01.04.2025 zum Download.