Gültig ab April 2025
1. Entgeltpflicht
Für die Teilnahme am Musikunterricht der JMS werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Besucht ein Schüler kein ganzes Schuljahr, sind anteilig volle Monatsraten zu bezahlen. Die Orchesterteilnahme ist kostenlos.
2. Entgeltschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. Diese haften als Gesamtschuldner.
3. Fälligkeit
Die Monatsraten werden am 10. eines jeden Monats fällig. Die Entgelte werden ausschließlich im Abbuchungsverfahren erhoben. Es wird keine Rechnung gestellt.
4. Entgelte
Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Für den Musikschulunterricht gelten die Ferienregelung und unterrichtsfreien Tage der allgemeinbildenden Schulen.
a. Elementarunterricht
Eltern-Baby-Musik | monatlich 33,00 € |
Musik und Spiel | monatlich 33,00 € |
Rhythmisch-musikalische Früherziehung | monatlich 30,00 € |
Blockflötengrundkurs, Percussion-Kurs | monatlich 30,00 € |
Streichervorschule | monatlich 40,00 € |
Instrumentenkarussell | monatlich 41,00 € |
b. Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht 30 Min. | monatlich 78,00 € |
Einzelunterricht 45 Min. | monatlich 114,00 € |
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Minuten | monatlich 64,50 € |
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Minuten | monatlich 48,00 € |
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minuten | monatlich 48,00 € |
c. Erwachsenenunterricht
Erwachsenenzuschlag (ab 27 Jahren) | 30 % | monatlich |
Gutscheinheft für 4 x 45 Min. Einzelunterricht | 190,00 € | Preis ab 01.01.2025 |
d. Sonstiges
Ensembleunterricht | monatlich | 13,00 € |
Zuschlag für Schüler, die nicht in einer Mitgliedsgemeinde der JMS wohnen | monatlich | 30 % |
Mietinstrument (inkl. Versicherung) | monatlich | 16,00 € |
Leihharfe (inkl. Versicherung) | monatlich | 23,00 € |
Pflege- und Saitenpauschale bei Streichinstrumenten zuzüglich | monatlich | 2,00 € |
5. Ermäßigungen
Für Mehrfachbelegungen eines Schülers oder einer Familie wird eine Ermäßigung gewährt.
Das Unterrichtsentgelt reduziert sich auf die Summe der Entgelte:
bei 2 Belegungen | um 10% |
ab 3 Belegungen | um 15% |
Die Teilnahme am Ensembleunterricht, an kostenlosen Angeboten und an Bildungskooperationen begründet keine Ermäßigung.
Weitergehende Sozialermäßigungen sind möglich.
6. Inkrafttreten
Die Entgeltordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 01.04.2025 in Kraft und ersetzt die vorherige.
Hier die komplette Entgeltordnung gültig ab 01.04.2025 zum Download.