Gültig ab April 2024
1. Entgeltpflicht
Für die Teilnahme am Musikunterricht der JMS werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Besucht ein Schüler kein ganzes Schuljahr, sind anteilig volle Monatsraten zu bezahlen. Die Orchesterteilnahme ist kostenlos.
2. Entgeltschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. Diese haften als Gesamtschuldner.
3. Fälligkeit
Die Monatsraten werden am 10. eines jeden Monats fällig. Die Entgelte werden ausschließlich im Abbuchungsverfahren erhoben. Es wird keine Rechnung gestellt.
4. Entgelte
Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Für den Musikschulunterricht gelten die Ferienregelung und unterrichtsfreien Tage der allgemeinbildenden Schulen.
a. Elementarunterricht
Eltern-Baby-Musik | monatlich 31,50 € |
Musik und Spiel | monatlich 31,50 € |
Rhythmisch-musikalische Früherziehung | monatlich 28,50 € |
Blockflötengrundkurs, Percussion-Kurs | monatlich 28,50 € |
Streichervorschule | monatlich 38,00 € |
Instrumentenkarussell | monatlich 39,00 € |
b. Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht 30 Min. | monatlich 74,50 € |
Einzelunterricht 45 Min. | monatlich 109,00 € |
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Minuten | monatlich 61,00 € |
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Minuten | monatlich 45,50 € |
Gruppenunterricht 3-5 Schüler 45 Minuten | monatlich 45,50 € |
c. Erwachsenenunterricht
Erwachsenenzuschlag (ab 27 Jahren) | 20 % | monatlich |
Gutscheinheft für 4 x 45 Min. Einzelunterricht | 176,00 € |
d. Sonstiges
Ensembleunterricht | monatlich | 12,00 € |
Zuschlag für Schüler, die nicht in einer Mitgliedsgemeinde der JMS wohnen | monatlich | 30 % |
Mietinstrument (inkl. Versicherung) | monatlich | 15,00 € |
Pflege- und Saitenpauschale bei Streichinstrumenten zuzüglich | monatlich | 2,00 € |
5. Ermäßigungen
Für Mehrfachbelegungen eines Schülers oder einer Familie wird eine Ermäßigung gewährt.
Das Unterrichtsentgelt reduziert sich auf die Summe der Entgelte:
bei 2 Belegungen | um 10% |
bei 3 Belegungen | um 15% |
ab 4 Belegungen | um 20% |
Die Teilnahme am Ensembleunterricht, an kostenlosen Angeboten und an Bildungskooperationen begründet keine Ermäßigung.
Weitergehende Sozialermäßigungen sind möglich.
6. Inkrafttreten
Die Entgeltordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 01.04.2024 in Kraft und ersetzt die vorherige.
Hier die komplette Entgeltordnung zum Download