Unterrichtsbedingungen der Jugendmusikschule Schorndorf

Erfahren Sie hier mehr über unsere Unterrichtsbedingungen für den Musikschulunterricht.

1. Unterrichtszeiten / Unterrichtsbesuch

Die Eltern verpflichten sich, ihre Kinder zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts anzuhalten. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Eine Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht nur während des Unterrichts. Die allgemeinen Schulferien und schulfreien Tage gelten auch für den Unterricht der Jugendmusikschule.

2. Abmeldung

Eine Abmeldung kann nur zum 31. März oder 31. Oktober des laufenden Jahres erfolgen und muss sechs Wochen vorher schriftlich beim Sekretariat vorliegen. Telefonische und mündliche Abmeldungen bei Lehrkräften haben keine Gültigkeit. Eine Abmeldung ist erstmals zum Ende einer zweimonatigen Probezeit möglich.

Das Risiko einer Aussetzung oder eines Abbruchs des Unterrichts haben die Eltern selbst zwischen den Abmeldeterminen zu tragen.

3. Unterrichtsausfall

Fällt durch Krankheit der Lehrkraft oder aus einem anderen von der Schule zu vertretenden Grund der Unterricht für eine Belegung mehr als  2 Mal in einem Musikschuljahr (1. April bis 31. März) aus, wird das Unterrichtsentgelt für die darüber hinaus gehenden Ausfalltage anteilig erstattet.

Das gilt nicht für Unterrichtsabsagen von Seiten des Schülers. Bei ärztlich attestierter Krankheit des Schülers von mehr als 2 Wochen kann auf Antrag eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts gewährt werden. Dieser Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Erkrankung vorliegen.

4. Versicherung / Haftung

Der Schüler wird durch den Schulträger unfallversichert (Versicherungsbedingungen können in der Verwaltung eingesehen werden). Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Unterricht oder bei Musikschulveranstaltungen eintreten, wird ausgeschlossen.

5. Unterrichtsentgelt

Die monatlichen Unterrichtsentgelte sind Raten des Gesamtaufwandes im Jahr, also auch in den Ferien fällig und können grundsätzlich nur über die Ausstellung eines SEPA-Lastschriftmandats  bei einem Bankinstitut beglichen werden.

6. Sonstige Bestimmungen

Bei ansteckenden Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen. Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke gemäß den Regelungen des Datenschutzgesetzes.

Mit der Anmeldung wird der Jugendmusikschule genehmigt,  bei eigenen Veranstaltungen oder im Unterricht Fotomaterial zu erstellen und dieses für den Eigenbedarf oder für die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Diese Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.